Weg frei für Behinderte

BERLIN epd ■ Das Bundeskabinett hat gestern ein Gleichstellungsgesetz beschlossen, das die Beseitigung von Barrieren für behinderte Menschen zum Ziel hat. Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) erklärte dazu in Berlin, das Gesetz sei Ausdruck eines „neuen Denkens“ in der Behindertenpolitik. Es stehe dafür, den Anspruch behinderter Menschen auf selbstbestimmte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einzulösen. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack (SPD), sagte, damit werde das 1994 im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot für Behinderte mit Leben erfüllt. Mit dem Gesetz, das am 1. Mai 2002 in Kraft tritt, verpflichtet sich der Bund, sämtliche Gebäude und Kommunikationseinrichtungen „barrierefrei“ einzurichten. Damit ist die Beseitigung von Hindernissen für Rollstuhlfahrer gemeint, aber auch das Recht für Hörbehinderte, sich in Verwaltungsverfahren in Gebärdensprache zu verständigen. Die Kosten trägt der Bund. Außerdem werden Bundesverkehrsgesetze sowie das Gaststätten- und Hochschulrahmengesetz geändert, um die Mobilität für Behinderte zu verbessern.