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Ein Weihnachtsgeschäft

■ Karstadt will Resturlaubstage abkaufen

Der Vorstand des Kaufhauskonzerns Karstadt hat sich für seine MitarbeiterInnen etwas ausgedacht: Sie sollen ihre Resturlaubstage dieses Jahres in Warengutscheine umtauschen. Das ist für den Konzern billiger und sorgt im Weihnachtsgeschäft zusätzlich für Klingeln in der eigenen Kasse. Für den Vize-Chef der Gewerkschaft ver.di, Ulrich Meinecke, „ein unglaubliches Vorgehen“. Meinecke, früher Geschäftsführer der Gewerkschaft Handel Banken und Versicherungen: „Die schrecken wirklich vor nichts mehr zurück.“

In einem Anschreiben an die Filial- und Personalleiter versucht das Management unverhohlen, die Umsetzung des Modells vor Ort schmackhaft zu machen. „Auch in diesem Jahr ist eine deutliche Anzahl an Resturlaubstagen zu erwarten“, schreiben sie. Und diese müsste bis zum 30. April genommen werden. Daher sei das Angebot nicht nur für die MitarbeiterInnen „attraktiv“, sondern führe zudem dazu, „unsere Umsätze im Weihnachtsgeschäft zu steigern und den ergebnisbelastenden Rückstellungsbedarf für Resturlaube zu reduzieren“.

Die einfache Rechnung: Für jeden Urlaubstag erhalten die MitarbeiterInnem im Tausch einen Kaufgutschein über 75 Mark. Sonst müsste der Konzern pro Person der Lohngruppe „Entgelt Verkauf“ über 200 Mark inclusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen. Dieser wirkt sich auch auf eine spätere Rente aus. „In den Gesprächen mit den zuständigen Behörden haben wir erreicht“, so das Management, „dass der Sachbezug sozialversicherungsfrei und im Rahmen des Rabattfreibetrages steuerfrei gezahlt wird.“

Meinecke mahnt zur Ablehnung. Durch die „systematische Personalreduzierung“ habe der Konzern chaotische Verhältnisse geschaffen, so dass viele VerkäuferInnen wegen Unterbesetzung nicht ihren Urlaub nehmen könnten. „Erst spart Karstadt am Personal, ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Beschäftigten zu nehmen, und jetzt soll auch noch doppelt am Verkaufspersonal und am Umsatz verdient werden.“

Meinecke weist darauf hin, dass der „Urlaubsanspruch tarifvertraglich geregelt und unabdingbar ist". Das weiß Karstadt allerdings auch und betont, das der Tausch Urlaub gegen Kaufbon „auf freiwilliger Basis“ erfolgt. Kai von Appen

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