Zertifikat ist kein Gütesiegel

Im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen arbeitet man mit Hochdruck an der Zertifizierung der Altersvorsorgeverträge. Was wird da zertifiziert? Produkte werden im Internet veröffentlicht

In den Genuss der Bundesförderung zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Rente kommt nur, wer einen Vorsorgevertrag mit staatlichem „Zertifikat“ abschließt. Gestern gab es die erste große Deadline auf dem Weg in das neue Rentenzeitalter: Bis zum 30. November mussten Anbieter von Altersvorsorgeprodukten ihre Anträge zu einem solchen Zertifikat eingereicht haben, wenn sie ihre Angebote als Produkte im Sinne der Rentenreform mit Jahresbeginn vermarkten wollen.

„Die Zertifizierungsstelle erteilt die Zertifizierung mit Wirkung zum ersten Werktag des übernächsten Kalendermonats“ – wenn ihr die erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen –, „frühestens jedoch zum 1. Januar 2002“, heißt es dazu in dem Gesetz mit dem sperrigen Namen Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG, § 5). Das heißt: Alle Anträge, die bis zum 30. November 2001 vorlagen, werden im Laufe des Dezembers mit Wirkung zum 1. Januar 2002 zertifiziert.

„Als Anbieter kommen Lebensversicherer, Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Finanzdienstleister in Betracht“, so das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Dort ist die Zertifizierungsstelle angesiedelt.

Die Behörde prüft jedoch lediglich, ob die Bedingungen eines Vertrages den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Demnach muss der Kunde sich beispielsweise zu laufenden Eigenbeiträgen verpflichten. Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beziehungsweise dem Rentenbeginn erfolgen. Der Anbieter muss demgegenüber zusagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen und lebenslange gleichbleibende oder steigende monatliche Leistungen sichergestellt sind. Außerdem verpflichtet sich der Anbieter, den Vertragspartner jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge zu informieren, ferner über das bisher gebildete Kapital sowie über die einbehaltenen Abschluss- und Vertriebskosten.

„Über die Qualität des Produkts oder des Anbieters sagt die Zertifizierung nichts aus“, betont man beim BAV. Das Zertifikat ist also nicht zu verwechseln mit einem gleichsam amtlichen Gütesiegel, das eine gute Rendite garantiert. Dass genau dies nicht geprüft ist, erhält der Kunde sogar schwarz auf weiß. Das Gesetz sieht eine Verpflichtung des Anbieters vor, dem Kunden die Information mit folgendem Wortlaut zu geben: „Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind“ (AltZertG, § 7).

Ob ein Vertrag zertifiziert ist, muss der Anbieter vor Vertragsschluss unter Angabe der Zertifizierungsstelle mit ihrer Postanschrift, der Zertifizierungsnummer und des Datums, zu dem die Zertifizierung wirksam geworden ist, den Interessenten schriftlich mitteilen. Außerdem sind die Anbieter von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verpflichtet, umfangreiche Informationen über das geförderte Anlageprodukt zur Verfügung zu stellen und bestimmte Vorschriften bezüglich der Verwaltungskosten zu beachten, was bei herkömmlichen Anlageprodukten nicht vorgeschrieben ist.

Eine schon seit Monaten immer wieder publizierte Zahl, wonach schätzungsweise in diesem Jahr 20.000 Anträge auf Zertifizierung erwartet würden, ist nach Angaben von BAV-Sprecher Michael Trommeshauser falsch. Sie sei „irgendwann mal irgendwo aufgekommen“ und habe sich dann ungeprüft „verselbstständigt“. Tatsächlich sei es „noch unbekannt, wie viele Anträge zurzeit vorliegen“.

Das erforderliche Personal – für die anfängliche Spitzenbelastung nach BAV-Angaben rund 70 Mitarbeiter – stamme vom Bundesaufsichtsamt selbst sowie von Behörden aus dem Finanzbereich. Die Leute seien freiwillig von anderen Dienststellen vorübergehend abgeordnet worden. Trotz der erwarteten Antragsflut stünden in diesem Jahr keine zusätzlichen Planstellen für die Zertifizierung zur Verfügung.

„Alle Zertifikate werden an einem Stichtag im Dezember rausgeschickt“, so Trommeshauser. Auf diese Weise wolle man verhindern, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen komme. Über den Stichtag selbst habe er „noch keine Kenntnis“. ANDREAS LOHSE