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Handys strahlen freiwillig

Neuen gesetzlichen Regeln für Mobilfunkmasten wird es nicht geben. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf eine Selbstverpflichtung der Industrie. Trittin ist zufrieden

BERLIN dpa ■ Die Bundesregierung setzt bei der Eindämmung der Strahlung durch Mobilfunkantennen auf eine Selbstverpflichtung der Industrie. Grenzwerte werden nicht verschärft. Die Aufstellung von Mobilfunkmasten in der Nähe von Schulen und Kindergärten soll allerdings nach Möglichkeit vermieden werden. Eine entsprechende Verpflichtung gaben die sechs deutschen UMTS-Lizenznehmer am Freitag gegenüber der Regierung ab. Der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans Martin Bury, sagte in Berlin, die Betreiber hätten in einem Spitzengespräch am Mittwoch zugesagt, die Kommunen in die Netzplanung und die Standortentscheidungen einzubeziehen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) begrüßte das Ergebnis. Er erklärte, künftig sollten die Grenzwerte für Funksmog stärker kontrolliert werden, dafür werde ein neues Netz von Messstationen aufgebaut. Begrüßt wird auch eine verbesserte Kennzeichnung der Strahlungsbelastung beim Telefonieren mit Handys auf freiwilliger Basis der Hersteller. Nach bisherigen Überlegungen soll die Bezeichnung „strahlungsarm“ nur erlaubt sein, wenn Geräte 25 Prozent des bisher empfohlenen SAR-Wertes (spezifische Absorptionsrate) nicht überschreiten.

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