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zuwanderungsgesetz

Streit um Begrenzung

Der Bundestag behandelt heute in erster Lesung das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung. Mit dem Gesetz sollen das Ausländerrecht vereinfacht und die Arbeitsmigration geregelt werden – weitgehend nach dem Bedarf des Arbeitsmarkts. Die Union machte gestern noch einmal deutlich, dass sie dem Gesetz „in seiner vorliegenden Fassung“ nicht zustimmen werde. CDU und CSU legten insgesamt 79 Änderungsanträge vor. Zentrale Forderung ist eine „klare Begrenzung“ der Zuwanderung. Heftig gerungen wird auch über die Frage der Integrationskosten. Auch SPD-geführte Länder fordern hier eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes. Um das Gesetz durchzubringen, braucht Rot-Grün eine Mehrheit im Bundesrat, wo Anfang März entschieden wird. Innenminister Otto Schily (SPD) wartete gestern mit einem überraschenden Vorschlag auf: „Ich habe keine Einwände, die Bürger unmittelbar über die Zuwanderung entscheiden zu lassen“, sagte Schily. Für einen Volksentscheid müsste aber erst einmal das Grundgesetz geändert werden – und das wird in dieser Legislaturperiode mit Sicherheit nicht mehr geschehen. LKW

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