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Zwei-Klassen-Altersteilzeit

■ Parlament: Begrenzung bei Polizei und Feuerwehr

Die Bürgerschaft hat gestern das neue Gesetz zur Altersteilzeit für Beamte verabschiedet. Danach können vom gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit Beamte ganzer Verwaltungsbereiche ausgenommen werden, wenn deren Funktionsfähigkeit oder finanzielle Ziele gefährdet würden. Praktisch bedeutet das, dass Altersteilzeit für viele Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamten zunächst ein Traum bleibt.

SPD und CDU wollten das Gesetz eigentlich schon im November ohne Debatte durch die Bürgerschaft winken. Nach Protesten der Gewerkschaft der Polizei wurde die zweite Lesung auf gestern verschoben. Der Versuch der Grünen, den Beschluss durch eine Überweisung an den Haushaltsausschuss zu verhindern, scheiterte. Die große Koalition lehnten ab. Daraufhin zwangen die Grünen die Gegner des Gesetzes in der Koalition, Flagge zu zeigen und beantragten namentliche Abstimmung. Ergebnis: Neben Grünen und DVU lehnte nur die Bremer DGB-Vorsitzende Helga Ziegert (SPD) das Gesetz ab. Rolf Herderhorst (CDU), der sich nach der ersten Lesung vehement gegen die im Gesetz enthaltene Ungleichbehandlung von Beamten ausgesprochen hatte, unterwarf sich der Koalitionsdisziplin und stimmte zu.

Bei Polizei und Feuerwehr, deren Vertreter vor der Bürgerschaft 30 Stunden lang protestiert hatten, herrschte Wut auf die Parlamentarier: „Denen sag ich nicht mal mehr guten Tag!“, schimpfte ein Polizist. jank

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