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Zuschüsse für Billigjobs schaffen nur Ärger

Die Grünen wollen Kleinverdienern künftig Zuschüsse für Sozialbeiträge zugestehen. Doch Walter Riester (SPD) plant keine Reform

BERLIN taz ■ Kurz vor Weihnachten ist das Thema Lohnsubventionen erneut in der politische Gerüchteküche aufgetaucht. Von einem „Geheimplan“ für eine Ausweitung der 630-Marks-Jobs kündete etwa die Bild-Zeitung gestern. Die Meldung wurde umgehend vom Bundesarbeitsministerium dementiert. Es gebe derzeit keine Pläne, die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung anzuheben, erklärte ein Ministeriumssprecher. Die Grünen gehen jedoch davon aus, dass das Thema Lohnsubventionen im nächsten Jahr heftig politisch diskutiert werden wird.

Nach den Vorschlägen der grünen Arbeitsmarktexpertin Thea Dückert sollen künftig alle Arbeitnehmer, die bis zu 1.800 Mark brutto verdienen, staatliche Zuschüsse zur Sozialversicherung erhalten. Bei Sozialhilfeempfängern, die eine Arbeit aufnehmen, soll außerdem nur die Hälfte ihres Verdienstes auf die Stütze angerechnet werden. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Harald Schartau (SPD) hat wiederum vorgeschlagen, niedrige Einkommen gleich sozialversicherungsfrei zu stellen.

Die Pläne für flächendeckende Lohnsubventionierungen werden vor allem aus Kostengründen vom Bundesarbeitsministerium abgelehnt. Zum einen befürchtet man große Ausfälle in den Sozialkassen, wenn Beschäftigte etwa mit einem Einkommen von unter 1.800 Mark künftig keine Abgaben mehr leisten müssten. Außerdem sei die Gefahr, dass besser bezahlte Jobs dann in diese sozialversicherungsfreien Arbeitsverhältnisse umgewandelt würden, zu groß, erklärte Ministeriumssprecher Klaus Vater.

Bei flächendeckenden Subventionen der Sozialversicherungsbeiträge für Kleinverdiener befürchten Finanzpolitiker gleichfalls zu hohe Kosten. Denn die Subventionen müßten dann ja auch an Beschäftigte gezahlt werden, die bisher noch ohne Zuschüsse und mit niedrigen Einkommen in normalen Arbeitsverhältnissen tätig sind.

Das gleiche Problem stellt sich, wenn man Sozialhilfeempfängern einen höheren Hinzuverdienst zugesteht. Arbeitsminister Walter Riester (SPD) erklärte, dass dann wiederum auch Beschäftigte mit niedrigem Einkommen ein Anrecht auf Sozialhilfe bekämen, die bisher noch keinen Anspruch haben. Das Problem der Lohnsubventionen liege darin, dass „Kosten und Nutzen oft in einem nicht sehr optimalen Verhältnis stehen“, so Ministeriumssprecher Vater. Gerd Andres, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, hatte zuvor davor gewarnt, flächendeckend in eine „Subventionierung normaler Einkommen einzusteigen, die niemand bezahlen kann“.

Bisher schon gibt es über die Arbeits- und Sozialämter verschiedene Arten von Lohnsubventionen. Sie werden aber auch an Bedingungen geknüpft, die mit der Person der Beschäftigten und nicht nur mit der Einkommenshöhe zu tun haben. Beim sogenannten „Mainzer Modell“ etwa müssen die Geförderten zuvor lange arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger gewesen sein. Wenn sie dann einen Job mit einem Bruttoeinkommen von unter 1.700 Mark annehmen, übernimmt der Staat teilweise die Sozialversicherungsbeiträge. Für die so Geförderten verbleibt damit ein höheres Nettoeinkommen. Über das „Mainzer Modell“, das seit etwa einem Jahr praktiziert wird, haben aber nur rund 700 Arbeitslose einen Job gefunden.

Die eigentliche Hürde sei die fehlende Bereitschaft der Unternehmen, einen Langzeitarbeitslosen einzustellen, erklärt Ministeriumssprecher Vater. Mit dem neuen Job-Aktiv-Gesetz, das nächstes Jahr in Kraft tritt, wollen die Arbeitsämter jetzt Langzeitarbeitslose mit individuellen „Eingliederungsplänen“ fördern.

BARBARA DRIBBUSCH

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