: was macht eigentlich ... der Landesgerichtshof?
Spitzenarbeit
Es brummt. Oder wie sagt man, wenn bei Richters der Laden so richtig läuft? Denn das ist in Berlin der Fall: Bundesweit wird kein anderes Landesverfassungsgericht so oft angerufen wie das in der Hauptstadt. „Mit der Zahl der Verfahren haben wir deutschlandweit die absolute Spitze“, sagte Helge Sodan, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Berlin. Sodan ließ jedoch offen, ob er mit „absoluter Spitze“ die Spitze der gesellschaftlichen Entwicklung oder die Spitze des Eisbergs meinte.
Sodan berichtete, immer mehr Bürger wollten wissen, ob die Landesverfassung respektiert wird. „Der Trend hält an.“ Im Jahr 2000 registrierten die Berliner Verfassungsrichter noch rund 170 Fälle, betonte der Rechtsprofessor an der Freien Universität Berlin. Viel mehr als in weitaus größeren Bundesländern. So gab es in Hessen etwa 130, in Bayern gar nur 100 Verfahren. „Es ist Ausdruck des gewachsenen Vertrauens in die Rechtsprechung. Aber es mag auch an einer ausgeprägten Neigung zum Streiten liegen“, meinte Sodan. „Die Erfolgsquote des Berliner Verfassungsgerichts entspricht in etwa der des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe – sie liegt bei 3 Prozent. Das heißt, dass 97 Prozent der Beschwerden scheitern“, sagte der Präsident. „Das spricht für die hohe Grundrechtskultur der Berliner Gerichte, denn die meisten Verfassungsbeschwerden sind Einwände gegen Urteile anderer Gerichte.“ Grundsätzlich unzulässig seien Anträge, bei denen der Rechtsweg zuvor nicht ausgeschöpft wurde. TAZ/DPA
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