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Stadt frei für Parkplätze

■ Investoren müssen für verbotene Stellplätze keine Ablöse mehr bezahlen

Der Senat hat rückwirkend zum ersten Januar die Stellplatzabgabe abgeschafft. Wie Bausenator Mario Mettbach (Schill-Partei) gestern mitteilte, werden demnach Investoren, die aufgrund städtischer Auflagen an sich vorgeschriebene Parkplätze nicht bauen dürfen, nicht mehr zur Kasse gebeten. Außerhalb des Wallringes und in der Umgebung von Schnellbahnstationen fallen außerdem die bisher geltenden Obergrenzen für die Zahl neuer Stellplätze weg.

Senator Mettbach bezeichnete die Stellplatzabgabe als „Investitionshemmnis ersten Ranges, welches nun endgültig beseitigt wird“. Wie die taz hamburg berichtete, hatte sein Vorgänger Eugen Wagner (SPD) den Ausgleichsbetrag für nicht errichtete Parkplätze vor einem Jahr bereits verringert und die Verpflichtung zum Stellplatzbau gelockert. Wagner hatte sich davon mehr Arbeitsplätze erhofft, die GAL eine Förderung des Mittelstandes und mehr Fahrgäste für Busse und Bahnen.

Nach der Hamburgischen Bauordnung müssen Investoren zusammen mit Neubauten Parkplätze errichten, die in ihrer Zahl dem Verkehr entsprechen, den das Gebäude auf sich zieht. Werden diese nicht errichtet, weil der Investor nicht will, es keinen Platz dafür gibt oder der Boden ungeeignet ist, muss auch in Zukunft ein Ausgleich an die Stadt bezahlt werden.

Darüberhinaus hatte der Senat „Abminderungsgebiete“ festgelegt, in denen nur ein Bruchteil der nach der Bauordnung geforderten Stellplätze gebaut werden durfte. Mit Ausnahme des Gebiets innerhalb des Wallrings werden diese Grenzen nun aufgehoben. Innerhalb des Wallrings wird für Parkplätze, die wegen der Abminderung nicht errichtet werden durften, keine Gebühr mehr erhoben.

Der Senat verfügt zurzeit über einen Topf mit knapp 61 Millionen Mark aus der Stellplatzablösegebühr. Der alte Senat habe das Geld für Park&Ride-Anlagen und Velorouten ausgeben wollen, sagte Mettbach. Er werde auch das ändern. knö

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