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Vergewaltigung in der Kaserne

MÜNCHEN dpa ■ Vor dem Landgericht München hat gestern der Prozess wegen Vergewaltigung einer Bundeswehranwärterin in einer Münchner Kaserne begonnen. Ein ehemaliger Zeitsoldat soll im März 2001 die damals 17-Jährige mehrmals missbraucht und brutal gequält haben. Der 22 Jahre alte Angeklagte äußert sich dazu nicht. Sein Anwalt beantragte die Einstellung des Verfahrens wegen angeblicher Zurückhaltung wichtiger Beweismittel. Auch die Identifizierung seines Mandanten in einer Gegenüberstellung mit dem Opfer habe nicht den Vorschriften entsprochen. Die junge Frau, die laut Staatsanwalt „aus nachvollziehbaren Gründen“ nicht mehr Soldatin werden wollte, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Die 17-Jährige sowie zwei andere junge Frauen hatten an einem dreitägigen Aufnahmetest teilgenommen. Der Anwalt des Angeklagten warf der Bundeswehr „Vertuschung“ der Vorfälle in der Kaserne vor. Er behauptete, dass es zwischen verschiedenen Soldaten und den Anwärterinnen in wechselnder Besetzung zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Der Staatsanwalt sagte dagegen, ihm lägen dafür keine Hinweise vor.

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