: Das zahlt die Versicherung
Rechtsschutz: Bei kaum einer Police ist so unklar, ob sie sinnvoll ist. Üblicherweise umfasst der Schutz unter anderem die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, Steuerstreitigkeiten, ferner Konflikte beispielsweise bei Handwerkerverträgen
Wer einen Prozess verliert, zahlt alles. Meistens jedenfalls. Eine Rechtsschutzversicherung sichert das Kostenrisiko des Unterlegenen bei juristischen Auseinandersetzungen und übernimmt zudem – je nach Police – zum Teil die Kosten für rechtliche Beratung. Die Hälfte aller deutschen Haushalte hat denn auch dieses Kostenrisiko versichert, das bei einem Rechtsstreit entstehen kann.
Das Wort „Rechtsschutz“ suggeriert indes noch vielen: Wer eine solche Police abschließt, kann tun und lassen, was er will – der Versicherer wird den Streit schon zahlen, vom Anwalt bis zur Zeugenentschädigung. Großer Irrtum, warnt die Stiftung Warentest: „Bei kaum einer Versicherung ist so unklar, ob die Police sinnvoll ist.“ Ein Universalschutz im Streitfall jedenfalls sei sie nicht. Zu kompliziert seien manche Leistungsarten. Und „viele Streitfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“, ermittelten die Verbraucherschützer im Rahmen einer Untersuchung im vergangenen Jahr. So seien viele Lebensbereiche nicht versichert, in denen das finanzielle Risiko für den Versicherer sehr hoch ist, weil es oft zum Streit kommt, beispielsweise in Sachen Baurecht, Baufinanzierung oder Grundstückspreise. Ebenso wenig versichert seien viele Risiken rund um Familien- und Erbrecht, zum Beispiel in der Regel alle Scheidungsangelegenheiten, aber auch Prozesse um Börsengeschäfte sowie Verfahren gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer; etwaige Streitigkeiten von mitversicherten Personen untereinander bleiben ebenfalls außen vor.
Die Versicherer bieten ihren Schutz zumeist als Paket an. In diesem Rahmen kann man dann zusätzliche Risiken gesondert versichern lassen; sind einige Risiken bereits anderweitig gedeckt, lassen sie sich aus dem Paket herausnehmen. Der übliche Privatrechtsschutz umfasst dabei unter anderem die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Steuerstreitigkeiten, ferner Konflikte etwa bei Handwerker- oder Kaufverträgen sowie die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Ausgeschlossen sind Leistungen zum Beispiel bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Im Privatrechtsschutz-Paket enthalten ist der Berufsrechtsschutz, den es „für Angestellte nicht solo“ gebe, so die Zeitschrift Finanztest in ihrer Untersuchung. Gedeckt sind dadurch alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, sofern ihnen keine vorsätzlich begangene Straftat zugrunde liegt. „Wichtig kann der Berufsrechtsschutz vor allem deshalb werden“, so Finanztest, „weil es im Arbeitsrechtsprozess eine bedeutende Besonderheit gibt: Hier muss in der ersten Instanz jeder seine Kosten selber tragen.“ Der Verlierer zahlt also nicht – wie sonst – die Kosten des Gegners. Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Ehegatte, minderjährige sowie volljährige Kinder, sofern sie unverheiratet, nicht berufstätig und unter 25 Jahre alt sind.
Im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes sind – wie beim Privatrechtsschutz – wiederum die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen versichert, Streit um Verträge im Zusammenhang mit Fahrzeugen oder die Verteidigung im Falle von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, sofern sie nicht vorsätzlich begangen wurden oder der Fahrer eines Fahrzeugs keinen gültigen Führerschein hatte. Geschützt ist hierbei immer der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse seines Fahrzeugs, ferner als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fußgänger, Radfahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Geschützt sind laut Finanztest auch „andere Fahrer, die das Fahrzeug mit Erlaubnis nutzen“.
Der Mietrechtsschutz umfasst alle wohnungsbezogenen und mietrechtlichen Streitfälle, beim Eigentümerschutz sind es Ansprüche aus Immobilienbesitz. Achtung: Mietrechtsschutz bieten auch örtliche Mietervereine, für Eigentümer haben Grundbesitzervereine maßgeschneiderte Angebote. Versichert ist in beiden Fällen nur der Versicherungsnehmer.
Doch vor dem Abschluss eines Vertrags sei vor allem der Blick in das Kleingedruckte nötig, rät die Stiftung Warentest: „Denn im Detail unterscheiden sich die grundsätzlich ähnlich strukturierten Angebote.“ Insbesondere hinsichtlich der Höchstsummen, bis zu denen die Versicherungen die Kosten übernehmen, fand man „erhebliche Unterschiede“, ferner in der Höhe der zinslosen Darlehen für Strafkautionen sowie bei Rabatten für Singles und Senioren. Die meisten Versicherer zahlen für einen Rechtsstreit höchstens 300.000 Mark, einige nur 200.000 Mark, andere wiederum geben Deckungszusagen bis zu 1 Million Mark. Unterschiede gebe es auch in Sachen Selbstbeteiligung. Zumeist seien 300 Mark üblich – oft für jeden einzelnen Fall, selbst wenn der Streit aus demselben Sachverhalt resultiert: Komme es, so ein Finanztest-Beispiel, nach einem Verkehrsunfall sowohl zum Streit mit dem Gegner als auch mit dem Krankenhaus und der Bußgeldstelle, müsse zumeist „der Versicherte in allen drei Streitigkeiten 300 Mark zuzahlen“. Allerdings ist die Jahresprämie bei einem Selbstbehalt „bei manchen Anbietern über 50 Mark billiger“.
Die Stiftung Warentest hat 35 Unternehmen hinsichtlich Preisen, Leistungen und Besonderheiten unter die Lupe genommen. Fazit: Wer vor dem Abschluss einer Versicherung die Versicherer ausgiebig prüft, kann bei der Jahresprämie bis zu 60 Prozent sparen. Allerdings weigerten sich 13 Versicherer, an der Untersuchung teilzunehmen. ALO
Den Vergleich von Rechtsschutzversicherungen mit zahlreichen Tipps findet man in Finanztest 4/01, Bezug über die Stiftung Warentest, Vertrieb, Postfach 81 06 60, 70523 Stuttgart, 3,83 € zzgl. 2 € Versand
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