: Vater bleibt allein zu Hause
Wenn man einen Flüchtling nicht loswerden kann, dann schiebt man eben die Familie ab. Nach diesem Motto möchte die Hamburger Ausländerbehörde im Fall des Togoer Gerard Ametoglo verfahren. Der in Togo verfolgte Mann lebt seit 1993 in Deutschland und wurde 1994 als politischer Flüchtling anerkannt. Er hat inzwischen mit der Estländerin Annika Sarap einen gemeinsamen 16 Monate alten Sohn. Annika Sarap hat inzwischen eine Aufforderung zur Ausreise bekommen, mit dem Hinweis, ihr Lebensgefährte und Vater ihres Sohnes könnte ja mitreisen und sich in Estland eine neue Existenz aufbauen. Gegen diesen Bescheid stellte Ametoglo beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag, der gestern vom Gericht abgelehnt wurde. Die Flüchtlingsorganisation „Fluchtpunkt“ hat nun eine Petition an den Eingabeausschuss der Bürgerschaft gestellt, um die für heute Morgen vorgesehene Abschiebung per Flieger noch in letzter Minute zu verhindern. Begründund: Eine Trennung von Vater und Mutter hätte schwerwiegende Auswirkungen für das Kind. kva
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