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Halbes Gebührenverbot findet keine Freunde

Bundesregierung will Uni-Gebühren bundeseinheitlich regeln. StudentInnen geht rot-grünes Vorhaben nicht weit genug. Bayern will dagegen klagen

BONN taz ■ Immer mehr Studentenvertretungen beteiligen sich an einer Kampagne gegen die rot-grüne Bundesregierung. Die Studierenden werfen der Regierung den Bruch ihres Wahlversprechen vor, Studiengebühren in Deutschland generell zu verbieten.

Nach Informationen des „Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren“ haben Studentenvertretungen in Hamburg, Augsburg, Gießen, Köln, Münster und Bonn Protestplakate angefordert. Darauf werden Kanzler Schröder und der grüne Fraktionschef Rezzo Schlauch mit Blick auf die Bundestagswahl im September gewarnt: „Studiengebühren könnt auch Ihr Euch nicht leisten.“ Im rot-grünen Koalitionsvertrag steht: „Wir werden die Erhebung von Studiengebühren ausschließen.“ Das ist bislang nicht geschehen.

An der Kampagne beteiligen sich auch rot-grün regierte Allgemeine Studentenausschüsse (Asten). „Es ist dringen nötig, den Druck zu erhöhen“, sagte die Münsteraner Asta-Vorsitzende Anika Susek der taz. „Da bietet sich das Wahljahr an.“ Susek ist Vorsitzende des rot-grün dominierten Allgemeinen Studenten-Ausschusses in Münster.

„Es ist gut, der Regierung zu zeigen, dass wir uns nicht endlos verarschen lassen“, sagte die Vorsitzende des Asta der Uni Bonn, Sonja Brachmann. Die Chemiestudentin gehört den grünen Hochschulgruppen an und ist kategorisch gegen jede Art von bezahltem Studium. Das heißt, sie lehnt auch Langzeitgebühren (wie im CDU-regierten Baden-Württemberg) und so genannte Studienkonten ab, die es bald in Ländern mit SPD-Ministerpräsidenten wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen geben soll.

Langzeitgebühren bestrafen eine Überziehung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester mit 500 Euro je Semester. Dies ist auch bei Studienkonten der Fall – die schnelles Studieren belohnen und Ausnahmeregeln für TeilzeitstudentInnen und besondere Studiensituationen gewähren – etwa, wenn Studentinnen Mütter werden.

Edelgard Bulmahn hatte kürzlich angekündigt, das Studieren in Deutschland „bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss“ von Studiengebühren zu befreien. Der Haken aus Sicht der StudentInnen: Der Gesetzentwurf lässt „in besonders begründeten Fällen Ausnahmen“ im Landesrecht zu. Die Langzeitgebühren Baden-Württembergs wären damit erstmals bundesrechtlich anerkannt.

Bulmahns halbes Gebührenverbot hat ohnehin keine Chance auf Verwirklichung. „Bayern wird gegen eine solche Regelung klagen“, bestätigte Bayerns Wissenschaftsminister Hans Zehetmair der taz. Wie die Hochschulen zu finanzieren seien, falle nämlich in die Länderkompetenz. „Deshalb ist keine bundesrechtliche Regelung für Gebühren zulässig“, so Zehetmair.

Kritik an Bulmahn kam selbst von den Jungsozialisten, der SPD-Nachwuchsorganisation. „Bulmahn kommt uns mit ihrem Anti-Gebühren-Gesetzentwurf ein Stück entgegen“, sagte der Jusovorsitzende Niels Annen, „ihr Vorschlag hat aber noch nichts mit dem zu tun, was wir als Partei beschlossen haben“. Annen und seine Jungsozialisten hatten die Bildungsministerin beim jüngsten Parteitag düpiert, indem sie gegen Bulmahns Willen ein absolutes Studiengebührenverbot vorschlugen. Die SPD-Delegierten stimmten dem zu.

CHRISTIAN FÜLLER

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