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Schornsteinfeger sofort reinlassen!

Wenn der Schornsteinfeger zwei Mal klingelt, sollte mann/frau ihnen auch auf jeden Fall die Tür öffnen. Sonst droht sogar Bußgeld. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Wegen angeblich überhöhter Rechnungen hatte ein Hausbesitzer einem Kaminkehrer den Zutritt verwehrt. So einfach hätte er es sich nicht machen dürfen, entschied der Richter. Die Arbeit der Schornsteinfeger sei für die Gemeinschaft wichtig, denn sie diene der öffentlichen Sicherheit und dem Umweltschutz. Deshalb gebe es eine feste Einteilung in Bezirke, für die jeweils ein bestimmter Schornsteinfeger zuständig ist. Einen Tipp gaben die Verwaltungsrichter dem wütenden Bürger noch mit auf den Weg: Wenn er die Rechnungen für überzogen halte, könne er sich ja vor dem Kadi dagegen wehren. (Aktenzeichen 3 L 2778/00). taz

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