: RTL hat was gegen Raab
KÖLN dpa ■ Seit Mittwoch läuft der Prozess „RTL gegen Brainpool“ beim Landgericht Köln. Der Privatsender fordert von der Produktionsfirma 588.000 Euro als Lizenzgebühren für 194 Bildausschnitte aus RTL-Sendungen, die Stefan Raab in seiner Spott- und Blödelshow „TV Total“ auf Pro 7 von Juni 2000 bis Ende Mai 2001 verwendet hat. RTL beruft sich auf seine Urheberrechte und auf die gängige Praxis, dass ein Sender normalerweise fremdes Material bezahlen müsse. Brainpool hingegen stellt die Ausschnitte als kommentierte Collagen dar. Medienwissenschaftler sehen zwei Grundrechte aufeinander prallen: künstlerische Freiheit und Urheberrecht. Die Entscheidung könnte Grundsatzcharakter für die deutsche Fernsehbranche bekommen, so die Richter. Einen Vergleich lehnten beide Seiten ab.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen