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RTL hat was gegen Raab

KÖLN dpa ■ Seit Mittwoch läuft der Prozess „RTL gegen Brainpool“ beim Landgericht Köln. Der Privatsender fordert von der Produktionsfirma 588.000 Euro als Lizenzgebühren für 194 Bildausschnitte aus RTL-Sendungen, die Stefan Raab in seiner Spott- und Blödelshow „TV Total“ auf Pro 7 von Juni 2000 bis Ende Mai 2001 verwendet hat. RTL beruft sich auf seine Urheberrechte und auf die gängige Praxis, dass ein Sender normalerweise fremdes Material bezahlen müsse. Brainpool hingegen stellt die Ausschnitte als kommentierte Collagen dar. Medienwissenschaftler sehen zwei Grundrechte aufeinander prallen: künstlerische Freiheit und Urheberrecht. Die Entscheidung könnte Grundsatzcharakter für die deutsche Fernsehbranche bekommen, so die Richter. Einen Vergleich lehnten beide Seiten ab.

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