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Naturschutznovelle nimmt Hürde

Keine Chance für die Nörgler: Der Vermittlungsausschuss stimmt dem Gesetzentwurf des Umweltministers endlich zu

BERLIN taz ■ Es wurde noch einmal zäh: Obwohl Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorab Kompromisse mit den zwei wesentlichen Kritikern aus den SPD-regierten Ländern geschlossen hatte (siehe taz vom 29. 1.), dauerten Vorbereitung und Debatte zur Novelle des Naturschutzgesetzes im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gestern wieder jeweils eine Stunde. Der Vorsitzende des Ausschusses, der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD), habe noch einmal versucht, „neue Fässer aufzumachen“, klagte ein Teilnehmer der Sitzung gegenüber der taz. Das gelang ihm jedoch nicht, letztlich ließ der Ausschuss die Novelle doch passieren.

Weder mit dem Thema Holzwirtschaft, mit Fischen noch mit Landschaftsplänen hatte Gabriel noch großen Widerspruch produzieren können. Auch die CDU-geführten Länder scheiterten mit ihrem Versuch, zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern die Einigung noch einmal am Thema Verbandsklage ins Wanken zu bringen. Hier machten die Bundestagsfraktionen klar, dass sie nicht bereit seien, dessen Gültigkeit weiter einzuschränken.

So gab es am Gesetz nur zwei direkte Änderungen, die bereits in Vorgesprächen im Ministerium am 9. Januar vereinbart worden waren: Die Pflicht zur Aufstellung von Landschaftsplänen wurde etwas weicher formuliert, und einfache Bebauungspläne werden vom Recht auf Verbandsklage wieder ausgenommen. Das ändert aber nichts am geplanten Verbandsklagerecht gegen die großen Verkehrs- und Industrieprojekte, um die es den Umweltverbänden eigentlich geht. Sehr zum Missfallen Mecklenburg-Vorpommerns.

Zusätzlich gab es ein paar Protokollerklärungen, die einen rechtlich weniger verbindlichen Wert haben. Rheinland-Pfalz bekam die gewünschte Ausnahme für seine Winzer: Bei einem Weinberg unter acht Hektar Fläche brauchen sie nicht mehr genau Buch zu führen über die Mengen an eingesetztem Dünger und Pestizid.

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Klaus Müller (Grüne) hält das für ein gutes Ergebnis für Rot-Grün: „Der Vermittlungsausschuss widerstand zum Glück der Versuchung, hier noch einmal substanziell etwas zu verschlechtern“, sagte er der taz. Auch Christoph Heinrich vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hält das Ergebnis für einen „tragbaren Kompromiss, der noch ausreichend Substanz lässt“. Nachdem der Vermittlungsausschuss angerufen worden war, habe man „Schlimmeres“ befürchtet, so Heinrich.

Der Bundestag wird die Änderungen am Freitag übernehmen, direkt danach geht die Novelle durch den Bundesrat. Dort könnte theoretisch noch ein Einspruch mit Zweidrittelmehrheit die Novelle kippen. Doch das ist nun nicht mehr zu erwarten.

MATTHIAS URBACH

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