: der „ja“-antrag
Bekenntnis zur Forschung
Stammzellen seien keine Embryonen, da sie sich nicht zu Menschen entwickeln können, sagen die Import-Befürworter. Es gebe daher keine rechtliche Handhabe den Import zu verbieten. Auch das Embryonenschutzgesetz sehe kein Importverbot vor. Deutsche Forscher sollen daher auch ohne Einschränkung Zugriff auf die im Ausland hergestellten Zelllinien bekommen. Eine Stichtagsregelung wird abgelehnt, so dass auch neue Zelllinien importiert werden dürfen. Sollte sich herausstellen, dass mit diesen Stammzellen keine Fortschritte zu erzielen sind, soll die Herstellung von Zellen in Deutschland ermöglicht werden. WLF
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