:
Betr.: Sozialbeiträge ausgeflaggt, taz hamburg, 16./17. 2.2002
Danke
Der Konflikt ist nicht eine Änderung des Flaggenrechts, diese Möglichkeit im FlRG gibt es schon seit 1889! Hatte damals zu Kaisers Zeiten allerdings einen anderen Sinn. Es ist der Missbrauch des Flaggenrechts, ermöglicht durch ungeprüfte Genehmigungen des Bundesverkehrsministeriums.
Als Wirtschaftshilfe quasi wurde stillschweigend ermöglicht, dass sich Schiffseigner – zum Wohle der Kapitalseigner – ihrer Arbeitgeberpflichten entledigen können. Es dürften Millionen sein, die so den Sozialkassen vorsätzlich entzogen wurden. Leider ist keine Aufnahme für das taz-Forum möglich, vielleicht später wieder. Reaktionen darauf würden uns nämlich sehr interessieren. Meines Wissens können Sozialbeiträge bei Vorsatz sogar 30 Jahre beim Arbeitgeber zurückgeholt werden, 4 Jahre ist die normale Verjährungsfrist laut BGB. Antje & Herbert Poelmann
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen