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Betr.: Sozialbeiträge ausgeflaggt, taz hamburg, 16./17. 2.2002

Danke

Der Konflikt ist nicht eine Änderung des Flaggenrechts, diese Möglichkeit im FlRG gibt es schon seit 1889! Hatte damals zu Kaisers Zeiten allerdings einen anderen Sinn. Es ist der Missbrauch des Flaggenrechts, ermöglicht durch ungeprüfte Genehmigungen des Bundesverkehrsministeriums.

Als Wirtschaftshilfe quasi wurde stillschweigend ermöglicht, dass sich Schiffseigner – zum Wohle der Kapitalseigner – ihrer Arbeitgeberpflichten entledigen können. Es dürften Millionen sein, die so den Sozialkassen vorsätzlich entzogen wurden. Leider ist keine Aufnahme für das taz-Forum möglich, vielleicht später wieder. Reaktionen darauf würden uns nämlich sehr interessieren. Meines Wissens können Sozialbeiträge bei Vorsatz sogar 30 Jahre beim Arbeitgeber zurückgeholt werden, 4 Jahre ist die normale Verjährungsfrist laut BGB. Antje & Herbert Poelmann

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