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Bescheid „rechtswidrig“

■ Aufsichtsbehörde hatte KV informiert

Als „rechtswidrig“ hat die amtierende Senatorin für Arbeit, Tine Wischer (SPD), gestern den Bescheid bezeichnet, mit der der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Andreas Rüggeberg, für seine Praxis eine Erweiterung genehmigt bekommen hatte. Der zuständige Ausschuss habe die Entscheidung auf der Grundlage der Daten getroffen, die er von der KV bekommen hatte – „Daten eines falschen Abrechnungszeitraumes“, wie die Senatorin dem Parlament erklärte. (vgl. taz 18.6.2001) Als Aufsichtsbehörde habe ihr Ressort dies am 9. Oktober 2001 der KV mitgeteilt. Der durch den Bescheid begünstigte Arzt hat finanzielle Vorteile in sechsstelliger Höhe pro Jahr. Als Vorsitzender des Zulassungsausschusses kannte er die rechtlichen Grundlagen der Zulassung, als Betroffener hatte er selbst an der Sitzung nicht teilgenommen, auf der die „rechtswidrige“ Entscheidung zu seinen Gunsten getroffen wurde.

Ein interner Untersuchungsausschuss der KV prüft inzwischen die Vorgänge. Vorsitzender des Ausschusses ist der frühere Präsident des Verwaltungsgerichtes, Alfred Kuhlmann. In der kommenden Woche werde man „Beweis erheben“, erklärte Kuhlmann.

Unter Bremens Hausärzten hat die Selbstbedienung der Fachärzte-Funktionäre unterdessen zu sehr heftigen Reaktionen geführt (vgl. www.bda-bremen.de).

K.W.

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