Datenschutz nur für Deutsche

Datenschützer beklagt Anti-Terrorgesetze und Umgang mit Ausländer-Daten  ■  Von Marco Carini

Terrorismusbekämpfung ole, Datenschutz ade? Massive Kritik an dem Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes, aber auch an dem laxen Umgang mit sensiblen Daten durch Hanseatische Behörden äußerte gestern Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hans-Herrmann Schrader bei der Vorstellung seines aktuellen Tätigkeitsberichts.

Das Terrorbekämpfungsgesetz aus dem Hause Schily ist für den Datenschützer in Teilen „datenschutzrechtlich bedenklich“. Auch nach dem 11. September müssten „das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung und besonders die Verhältnismäßigkeit beachtet werden“.

Die „Gefahr einer Totalüberwachung“ sieht Schrader bei einer flächendeckenden Videoüberwachung, dem Einsatz biometrischer Merkmale wie Fingerabdrücke in Ausweisen und bei Gentests. „Eine solch umfassende Katalogisierung der Persönlichkeit“ sei „mit der Menschenwürde unvereinbar“.

Kritik übte Hamburgs oberster Datenschützer in diesem Zusammenhang auch an der Durchführung der ausländische Studierende betreffenden Rasterfahndung, mit der zurzeit in Hamburg „Schläfer“ ausfindig gemacht werden sollen. Zeitweilig habe die Polizei hier die von der Innenbehörde vorgegebenen Raster-Kriterien eigenmächtig erweitert. Zudem wurden den herausgerasterten und zur Befragung gebetenen Personen in der „Einladung“ nicht mitgeteilt, dass ihre Teilnahme an dem „Gespräch“ freiwillig sei. Dagegen begrüßte Schrader, dass die Polizei die Daten der durch das Raster gefallenen Personen inzwischen gelöscht habe.

Auch andere Datenschutz-Verstöße der Hamburger Behörden betreffen vorzugsweise ausländische MitbürgerInnen, für die der Datenschutz in der Hansestadt offenbar nur eingeschränkt gilt. Von ihm gerügte Vergehen der Ausländerbehörde gegen einschlägige Datenschutzbestimmungen seien von den zuständigen Stellen „besonders hartnäckig nicht bearbeitet“ worden, klagt Schrader.

So habe die Ausländerbehörde mehrfach per Presseerklärung persönlichste Daten von AusländerInnen verbreitet, ohne dass es dafür zwingende Gründe oder gar eine rechtliche Grundlage gegeben habe. Die absolut nicht zufrieden stellende Antwort der Innenbehörde auf eine entsprechende Beschwerde der Datenschützer hätte nur „den wenig ernsthaften Umgang mit datenschutzrechtlichen Normen“ des damals noch rot-grünen Senats in diesem Bereich deutlich gemacht.

Schwere datenschutzrechtliche Verstöße wirft Schrader auch dem Einwohner-Zentralamt vor. Dies hatte im Rahmen der seit vergangenem Herbst bei Einbürgerungsverfahren praktizierten Verfassungsschutz-Regelanfrage den Hamburger Schlapphüten umfangreiche Daten über die EinbürgerungsbewerberInnen übermittelt. Urteile, Anklageschriften und anwaltliche Schriftsätze, in denen auch schutzwürdige Daten von Mitbeschuldigten und Zeugen enthalten waren, wurden den Verfassungsschützern ungefragt übermittelt – zum Teil ohne jede Rechtsgrundlage, zum Teil aber auch entgegen klarer gesetzlicher Vorschriften.