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SS-Mann bleibt sitzen

BGH bestätigt lebenslang für 90-jährigen Ex-SS-Scharführer Anton Malloth wegen Mordes an Häftling

KARLSRUHE dpa ■ Der zu lebenslanger Haft verurteilte frühere SS-Scharführer Anton Malloth bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf gestern die Revision des 90-Jährigen gegen das Urteil des Landgerichts München. Als Aufseher im NS- Vernichtungslager Kleine Festung Theresienstadt wurde Malloth der Mord an mindestens einem jüdischen Häftling nachgewiesen. Die Einwände der Anwälte, der krebskranke Malloth sei weder verhandlungs- noch haftfähig, zudem verstoße das Verfahren wegen sehr lange zurückliegender Taten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, ließen die Karlsruher Richter nicht gelten. (Az. 1 StR 538/01)

Zwei Taten waren für den Schuldspruch maßgebend: 1944 soll Malloth einen jüdischen Gefangenen mit Stockschlägen und Fußtritten an den Kopf ermordet haben. 1943 zuvor soll er einen jüdischen Gefangenen ebenfalls aus Rassenhass geschlagen und auf ihn geschossen haben.

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