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Miethai & CoNicht für ewig

Einziehungsermächtigung  ■ Von Christine Kiene

Viele Vermieter sind daran interessiert, sich Miete und Nebenkosten mittels einer Lastschrift selber vom Konto der MieterInnen zu holen. MieterInnen brauchen so eine Erklärung nur dann abzugeben, wenn sie sich im Mietvertrag dazu verpflichtet haben. Zulässig ist auch eine formularmäßige Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung findet sich in vielen Mietverträgen im Kleingedruckten. Haben MieterInnen freiwillig eine Einziehungsermächtigung erteilt, so können sie diese jederzeit widerrufen.

Anders ist dies, sofern MieterInnen vertraglich verpflichtet sind, eine Einziehungsermächtigung zu erteilen. Dann dürfen sie eine solche nicht so ohne weiteres zurücknehmen. In manchen Mietverträgen findet sich sogar die Formulierung, daß die Einziehungsermächtigung unwiderruflich erteilt werden muss oder der Widerruf der Einziehungsermächtigung als Kündigung des Mietverhältnisses gewertet wird.

Ein Widerruf auch von so genannten unwiderruflichen Einziehungsermächtigungen ist immer dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser kann z.B. darin bestehen, dass der Vermieter mehr Geld vom Konto der MieterInnen abbucht, als ihm vertraglich zusteht.

Haben z.B. die MieterInnen dem Vermieter mitgeteilt, dass sie aus bestimmten Gründen Mietminderungen durchführen möchten, und der Vermieter hat dennoch die volle Mietsumme eingezogen, so ist dies ein wichtiger Grund, der zur Kündigung der Einziehungsermächtigung berechtigt.

Die vertragliche Vereinbarung, dass die Kündigung der Einziehungsermächtigung gleich-bedeutend mit der Kündigung des Mietverhältnisses sei, ist unwirksam. Auch in diesem Fall ist die Kündigung der Einziehungsermächtigung aus wichtigem Grund zulässig.

Die Kündigung muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden. Zieht er dann trotzdem noch Geld vom Konto ein, so kann man innerhalb eines Zeitraumes von in der Regel sechs Wochen diese Gelder über die Bank zurückfordern.

Hinweis: Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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