: zuwanderungsgesetz
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Mit einem 58-seitigen Änderungsantrag will die Koalition die Union dazu bewegen, dem Zuwanderungsgesetz doch noch zuzustimmen. Die Kernpunkte:
NACHZUGSALTER: Das Nachzugsalter für ausländische Kinder soll von den zuletzt geplanten 14 auf zwölf Jahre abgesenkt werden. Das derzeit geltende Gesetz sieht eine Grenze von 16 Jahren vor. Eine Ausnahmeregelung soll eine Aufenthaltsgenehmigung ermöglichen, wenn das „Kindeswohl“ es erfordert.
BEGRENZUNG DER ZUWANDERUNG: Das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung wird in den Gesetzestext aufgenommen. Paragraf 1 soll heißen: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“ Es ist jedoch nicht, wie von der Union gewünscht, als einziges Ziel des Gesetzes definiert.
HÄRTEFALLREGELUNG: Neu eingeführt wird eine allgemeine Härtefallklausel für Flüchtlinge. Abschiebeschutz bei nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung bleibt erhalten.
INTEGRATIONSKOSTEN: Mit den Änderungsanträgen wird versucht, die Kosten für Integrationskurse für Zuwanderer zu begrenzen. Unter anderem sollen Zuwanderer selbst sowie ihre Arbeitgeber an den Kosten für Deutschkurse beteiligt werden können
ARBEITSKRÄFTEZUZUG: Die Koalition ist von ihrer Position abgerückt, dass der regionale Arbeitskräftebedarf über den Zuzug von Fachkräften entscheiden soll. Die Einreise soll nur dann zugelassen werden, wenn sich keine „nachteiligen Auswirkungen“ auf den bundesweiten Arbeitsmarkt ergeben. REUTERS/TAZ
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