: „Taekwon Do hilft auch“
Was ist eine Beratungsstelle? Definitionsprobleme einer Frauensenatorin ■ Von Kaija Kutter
Es sollte einfach nur ein netter Service sein, die Herausgabe der Broschüre „Rat und Hilfe für Frauen“. Jetzt wird das weiße Heft, das kostenlos im Foyer des „Senatsamt für Gleichstellung“ erhältlich ist, benutzt, um den Kahlschlag bei Frauenprojekten zu rechtfertigen.
„Wir haben uns das Angebot angesehen“, sagte Frauensenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) gestern im Abendblatt. „Es gibt 60 reine Frauenberatungsstellen und darüber hinaus weitere 200 Beratungsstellen, die unter anderen auch frauenspezifische Angebote haben.“ Heruntergerechnet auf die Zahl der Hamburgerinnen bedeute dies, „dass 1,5 Frauen pro Tag eine Beraterin für sich allein haben“.
Die Senatorin hat offenbar nur eine oberflächliche Lektüre besagter Broschüre betrieben und ,F's gezählt. So steht im Vorwort: „Erstmalig haben wir alle Beratungseinrichtungen, die ausschließlich von Frauen für Frauen sind, mit einem ,F' gekennzeichnet.“ Dabei sind den Autorinnen Fehler unterlaufen. Kann man doch die „Metallwerkstatt Pfiffigunde“, den Verband deutscher Unternehmerinnen oder die Frauenkneipe an der Stresemannstraße schwerlich als „Beratungseinrichtung“ bezeichnen. Auch im Frauenbuchladen, beim Architektinnenverband oder Kampfsport-Training gibt es schwerlich eine psychosoziale Beratung für Frauen, wie sie die von der Kürzung bedrohten fünf BIFF-Beratungsstellen anbieten. „Als wir das Heft machten, spielte das keine Rolle“, erklärt die beim Senatsamt für Öffentlichkeit zuständige Monika Fresenius: „Heute würde ich ins Vorwort schreiben, Beratungseinrichtungen und andere Treffpunkte.“
Die Senatorin selbst bleibt dabei, dass es 60 Frauenberatungsstellen gibt. Schnieber-Jastram zur taz: „Auch ein Taekwon-Do-Kurs kann mancher Frau helfen.“
Schwer nachzuvollziehen ist auch das oben zitierte Rechenexempel. Zwar führt das Senatsamt in der Broschüre „Von Adoption bis Wohnungslosigkeit“ 200 Adressen auf, die Frauen am Telefon häufiger nachfragten. Dazu gehören neben Mütterzentren und Erziehungsberatungstellen aber auch Verbände, Parteien und AGs. „Viele Frauen haben Probleme, einen Anwalt zu bezahlen“, berichtet Fresenius. Deshalb habe sie auch die öffentliche Rechtsberatung mit aufgeführt.
Der Luxus von einem Beraterinnentag im Jahr kommt aber keineswegs jeder, sondern nur jeder 20. Hamburgerin zu Gute. „Wir gehen von Erfahrungswerten aus, dass jede 10. Hamburgerin beratungsbedürftig ist und davon 48 Prozent Hilfen annhemen“, sagt Behördensprecherin Anika Wichert. Demnach käme auf jede Beratungsstelle 160 Klientinnen an 240 Arbeitstagen. Nicht berücksichtigt wurde bei dieser „groben Überschlagsrechnung“ zudem, dass Männer gelegentlich auch Rat suchen.
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