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Neuauflage des Toros-Prozess

■ Nebenklage erreicht Revision beim BGH

Der aufsehenerregende „Toros“-Prozess muss neu verhandelt werden. Das hat jetzt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig entschieden. Dort hat die Hamburger Kanzlei Strate&Ventzke für die Nebenklagevertreterin die Revision erreicht.

Der Vergewaltigungsprozess war im vergangenen Mai mit einem Freispruch von zwei angeklagten Männern zuende gegangen. Während der viermonatigen Prozessdauer hatte es viel öffentliche Kritik an der Prozessführung des Vorsitzenden Richters der Strafkammer im Landgericht gegeben. In der Urteilsbegründung hieß es, dies sei „kein Freispruch erster Klasse“. Eine Täterschaft könne nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zweifelsfrei belegt werden. Die Angeklagten hatten während der Verhandlung geschwiegen, sich aber bei früheren Vernehmungen widersprochen.

„Das alte Urteil bindet niemanden“, hieß es gestern in der Kanzlei Strate&Ventzke. Der BGH habe eine „außerordentlich rechtsfehlerhafte Urteilsbegründung“ festgestellt und die Beweiswürdigung sei vielfach mangelhaft. Auch sei das Urteil in der äußeren Form ungewöhnlich nachlässig abgefasst. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision erst angekündigt, diese dann aber zurückgezogen. ede

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