: Endlich: Schläger-Männer müssen raus
■ 270 Fälle häuslicher Gewalt verzeichnete die Polizei 2001 – elfmal griff neues Gesetz
Rechtzeitig zum Frauentag traten die Bremer Gleichstellungsbeauftragte Ulrike Hauffe (parteilos) und Innensenator Kuno Böse (CDU) mit den neuesten Zahlen zur häuslichen Gewalt in Bremen an die Öffentlichkeit. 270 Mal wurde die Polizei im vergangenen Jahr zu Hilfe gerufen, weil – in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle – Männer ihre Frauen prügelten. Kamen die oft betrunkenen Gewalttäter bisher maximal für eine Nacht in die Ausnüchterungszelle, können die Polizisten den Schläger seit Ende Oktober für bis zu zehn Tage aus der Wohnung weisen. Elfmal machten die Uniformierten von diesem Wegweisungsrecht bisher Gebrauch. Je nach Fall durften die Täter zwischen drei und zehn Tage nicht mehr zuhause auftauchen. „Bisher mussten oft die verprügelten Frauen aus der Wohnung fliehen“, berichtet Hauffe.
Besonders stolz ist die Gleichstellungsbeauftragte auf die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Sozialamt und Justiz. So benachrichtige die Polizei bei einer Wegweisung das zuständige Sozialzentrum. Das informiere die betroffene Frau dann über ihre Möglichkeiten, juristisch gegen den Mann vorzugehen. Seit Januar kann die Frau etwa vor Gericht beantragen, dass der Schläger die Wohnung für sechs Monate nicht mehr betreten darf. Unabhängig von einem Antrag des Opfers leitete die Staatsanwaltschaft in jedem Fall ein Strafverfahren ein. Eine Verurteilung ist ohne eine Zeugenaussage des Opfers zwar nicht zu erwarten. Ob die Frau dazu bereit ist, muss sie jedoch nicht gleich entscheiden. „Diese Verfahren werden jetzt bewusst lange am Laufen gehalten“, erklärt Hauffe. Alles in allem könne man fast von einem Paradigmenwechsel sprechen: „Die Frau muss jetzt nicht mehr um Hilfe suchen, sondern die Hilfe kommt zu ihr – das ist ein entscheidender Unterschied.“ Zum Regelfall ist die strafrechtliche Verurteilung häuslicher Schläger indes noch nicht geworden: Von den elf Wegweisungs-Fällen in Bremen landete bislang nur einer vor Gericht. hoi
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