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Pfalz liegt nicht am Main

Ryanair unterliegt im Rechtsstreit mit der Lufthansa. Hunsrücker Airbase Hahn gehört nicht mehr zu Frankfurt

FRANKFURT taz ■ Der irischen Billigflugline Ryanair wurde jetzt schon zum zweiten Mal von einem deutschen Gericht untersagt, den Flughafen Hahn im Hunsrück (Rheinland-Pfalz) in der Werbung als Airport Frankfurt-Hahn zu bezeichnen. Die ehemalige US-Airbase Hahn, die Homebase von Ryanair in Deutschland, liege schließlich 120 Kilometer von Frankfurt am Main entfernt, konstatierte das Landgericht Köln gestern. Die von Ryanair verwendete Bezeichnung sei „irreführend“ und dürfe nicht mehr verwendet werden. Das Landgericht folgte mit seinem Urteilsspruch einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, gegen die Ryanair Widerspruch eingelegt hatte.

Der „Aldi der Lüfte“, der mit einer andauernden aggressiven Werbekampagne versucht, der deutschen Airline die Kundschaft abspenstig zu machen, hatte argumentiert, dass auch Hahn im „Großraum Frankfurt“ liege und die Lufthansa selbst auf einer ihrer Websites Hahn als einen weiteren Flughafen für Frankfurt bezeichne. Auch die Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz würden von „Frankfurt-Hahn“ sprechen. Das Gericht sah das anders: Nur der Rhein-Main-Flughafen sei der Frankfurter Flughafen und alles andere ein Täuschungsmanöver.

Der erfolgreiche Billigfluganbieter Ryanair hatte Hahn vor kurzem zur dritten Homebase der Linie in Europa gekürt. Mehrheitsaktionär dort ist die Fraport, die Betreibergesellschaft von Rhein-Main.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

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