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ÖPNV droht Pleite durch EU-Recht

BERLIN taz ■ Das Plädoyer des Generalanwalts Philippe Léger beim Europäischen Gerichtshof könnte für viele kommunale Busunternehmen den Anfang vom Ende bedeuten. Folgen die Richter den Vorschlägen des Generalanwalts, bisher rechtswidrig erhaltene Beihilfen zurückzufordern, wäre die deutsche Finanzierungspraxis des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht länger haltbar (siehe taz vom 19. 3. 02). Nach Meinung des Generalanwalts verzerren die Zuschüsse den Wettbewerb und sind insofern nicht mit EU-Recht vereinbar. Zwar könne ein Mitgliedsland durchaus Beihilfen gewähren, so Léger. Doch diese müssten bei der EU in Brüssel angemeldet und dort auch genehmigt werden. Mit dem Urteil der Luxemburger Richter ist in drei bis sechs Monaten zu rechnen. AJE

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