FAZ verliert mal wieder

In der Prozess-Saga um den Rauswurf von FAZ-Herausgeber Hugo Müller-Vogg steht es 6 : 1 für die taz

BERLIN taz ■ In der Auseinandersetzung um die Motive hinter der überraschenden Entlassung von FAZ-Mitherausgeber Hugo Müller-Vogg im Februar 2001 hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gestern eine einstweilige Verfügung gegen taz-Anwalt Johnny Eisenberg aufgehoben.

Eisenberg war auf FAZ-Antrag zunächst untersagt worden, zu verbreiten: „Warum wurde FAZ-Mitherausgeber Hugo Müller-Vogg entlassen? – Die taz behauptet, wegen dessen zu konservativen Linie.“ Die taz hatte im Rahmen ihrer Berichterstattung über die Verfahren im November 2001 aus einem Schriftsatz Eisenbergs zitiert, den dieser beim Landgericht Hamburg eingereicht hatte, und ihn als Autor angegeben. In diesem Verfahren wollte die FAZ der taz verbieten „unter Bezugnahme auf die Formulierung, die anderen Herausgeber (der FAZ) hätten ‚keine gemeinsame Grundlage mehr für eine weitere Zusammenarbeit gesehen, heißt es bei Focus-Online weiter‘ zu verbreiten, „man habe Müller-Vogg eine zu konservative Linie vorgeworfen.“

Die FAZ hat in diesem Zusammenhang sieben Prozesse gegen die taz bzw. Eisenberg angezettelt, davon sind derzeit sechs zugunsten der taz entschieden.

Im Frankfurter Prozess gegen Eisenberg offenbarte FAZ-Geschäftsführer Klaus Rudloff das Motiv für soviel Prozesswut: Was die taz mit der FAZ mache, sei gemein und nichts anderes als der Vorwurf von Zensur. Dabei leiste sich die FAZ die freieste Redaktion in ganz Deutschland, explodierte Rudloff vor dem Richter.