: Justiz uneinig bei Rasterfahndung
KOBLENZ dpa ■ Die Rechtslage zur umstrittenen Rasterfahndung bleibt uneinheitlich. Nach zwei anders lautenden Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz diese Ermittlungsmethode als rechtmäßig anerkannt. Es folgte damit gestern in einem Urteil dem Verwaltungsgericht Mainz. Dieses hatte am 18. Februar den Eilantrag eines marokkanischen Studenten abgelehnt, der sich gegen die Speicherung und Verarbeitung von Daten gerichtet hatte. Das OVG Koblenz entschied, die Rasterfahndung sei rechtens, „weil sie der Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr dient“. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf und das OLG Frankfurt hatten die Rasterfahndung zumindest für teilweise rechtswidrig erklärt.
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