piwik no script img

Justiz uneinig bei Rasterfahndung

KOBLENZ dpa ■ Die Rechtslage zur umstrittenen Rasterfahndung bleibt uneinheitlich. Nach zwei anders lautenden Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz diese Ermittlungsmethode als rechtmäßig anerkannt. Es folgte damit gestern in einem Urteil dem Verwaltungsgericht Mainz. Dieses hatte am 18. Februar den Eilantrag eines marokkanischen Studenten abgelehnt, der sich gegen die Speicherung und Verarbeitung von Daten gerichtet hatte. Das OVG Koblenz entschied, die Rasterfahndung sei rechtens, „weil sie der Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr dient“. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf und das OLG Frankfurt hatten die Rasterfahndung zumindest für teilweise rechtswidrig erklärt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen