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Selbstjustiz auch Hunden verboten

MÜNCHEN ap ■ Ein Hund darf ein Auto auch dann nicht zerkratzen, wenn er sich in seinem Rechtsgefühl verletzt sieht. Ein Richter in Königs Wusterhausen urteilte, der Hund hätte eine Politesse herbeibellen müssen. Er sprach der Kfz-Halterin Schadenersatz zu. Die Einwände der Hundebesitzerin, ihr Tier wurde provoziert und der Pkw falsch geparkt, wies er zurück. (Az. 20C55/01)

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