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BERLIN taz ■ Die PDS-Bundestagsfraktion fühlt sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten und hat sich beschwert. Beim Werberat und beim Deutschen Presserat. Der Axel Springer Verlag habe den Abdruck einer Anzeige in Bild verweigert, mit dem Hinweis, der Verlag veröffentliche grundsätzlich keine PDS-Anzeigen. Für Fraktionssprecher Reiner Oschmann ist die Haltung Springers skandalös. Sie verstoße gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000. Dort hatte das Gericht entschieden, der Anzeigenteil falle in der Tat unter die Presse- und Meinungsfreiheit – allerdings ging es um die Freiheit des Presseunternehmens, nicht des Anzeigenkunden. HEIDI

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