: Pentagon will auch in der Brutzeit ballern
US-Kongress soll dem Militär Ausnahmen von Umweltgesetzen zugestehen. Weniger Schutz für Tiere und Trinkwasser
WASHINGTON ips ■ Der US-amerikanische Kongress soll demnächst über einen Gesetzentwurf entscheiden, der die Streitkräften bei ihren Operationen zu Wasser, zu Lande und in der Luft von Auflagen in Sachen Umweltschutz befreit. Nicht nur einer Reihe bedrohter Tierarten droht Ungemach, auch Trinkwasser, Luft und Küstengewässer wären von einer solchen Ausnahmeregelung betroffen. Die Befürworter des Entwurfs führen an, die bestehenden Umweltschutzgesetze erschwerten das Testen von Waffen sowie eine angemessene Ausbildung der Soldaten. Deshalb nimmt die Gesetzesvorlage militärische Flugplätze, Truppenübungsplätze und Schießzonen von bestehenden Umweltschutzgesetzen aus, die zum Schutz von sauberer Luft und Wasser, von Meeressäugern, Zugvögeln und Artenschutz erlassen wurden. Auch das Lärmschutzgesetz gehört dazu.
Besorgt verweisen Umweltschützer auf die reichhaltige Fauna und Flora, die sich in militärischen Sperrgebieten angesiedelt hat. „In seiner jetzigen Formulierung ist dieses Gesetz eine Lizenz zur Plünderung der Erde“, kritisiert Dan Meyer von der in Washington ansässigen NGO ‚Öffentliche Bedienstete für ökologische Verantwortung‘ (Peer). „Man darf nicht zulassen, dass das Militär unsere Küsten zerstört, um sie zu verteidigen“.
Bereits jetzt gebe es in den Umweltschutzgesetzen Ausnahmen für das Militär, betont Meyer. Trotzdem behinderten Umweltschutzvorschriften militärischen Operationen, klagte der Republikaner Joel Helfe aus Colorado. So müsse die Marine während der Brutzeit einer geschützten Würgerart mehrmals wöchentlich die Bombardierung im Bereich der kalifornischen San Clemente-Insel einstellen, um die Vögel nicht zu stören. Der jetzt zur Entscheidung stehende Gesetzentwurf ist nicht der erste Versuch des Pentagon, vom Umweltschutz entbunden zu werden. Schon im vergangenen Jahr hatte Peer bewiesen, dass das Pentagon den Kongress dazu bringen wollte, u. a. das Artenschutzgesetz zu ändern.
DANIELLE KNIGHT
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