: juristen gegen gesetz
Fakten auf den Tisch
Der Arbeitskreis sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat in einem offenen Brief an die Abgeordneten „erhebliche Bedenken“ gegen die Risikoabschirmung formuliert und einen Aufschub verlangt. Zugleich werden Vorschläge gemacht, die die taz in Auszügen dokumentiert: „Um den Forderungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zur Vermeidung einer sofortigen Insolvenz zu entschrechen, reicht es aus, zunächst ausschließlich die Risiken aus der Bilanz des Jahres 2001 abzudecken (…) Währenddessen (ist ) die Bankgesellschaft allerdings einer strengen Kontrolle durch die Finanzverwaltung zu unterstellen und die Übernahme neuer Risiken strikt zu untersagen (…).
Sodann sollte ein unabhängige Expertenkommission eingesetzt werden (…), die folgende Fragen (untersucht): Von welchen Risiken kann sich die Bankgesellschaft befreien? Welche Risiken sind übernommen worden, ohne dass das Abgeordnetenhaus, wie es die Landesverfassung zwingend vorschreibt, die grundlegenden Entscheidungen selbst getroffen hat? (…) Welche Entlastungen aus der persönlichen Haftung (z. B. der Aubis-Manager) können wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden? (…) Können Mieter, Banken und Wohnungsbaugesellschaften an den Zuschüssen in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro für überteuert gebaute Wohnungen beteiligt werden? (…) Wo wurden im Einzelnen politisch und wirtschaftlich die Weichen in die falsche Richtung gestellt? (…) Wer konkret profitierte von den Steuergeldern, die in die Bankgesellschaft geflossen sind (…) ? Welche Kosten genau würden durch Zerlegung der Bankgesellschaft, teilweisen Verkauf und im Übrigen Hinnahme von Insolvenzen einzelner Tocherfirmen entstehen (…)?“ Schließlich wird gefragt, wie nach der Sanierung der Bank Haftungsrisiken minimiert und Sicherung durch die Landesverfassung garantiert werden können.
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