: der feine prügelpinkel muss smoking lassen
Vier Jahre lang haben sich Focus und Ernst August darum gestritten, ob es rechtens war, ein Foto des Welfen-Treibaufs abzudrucken. Bevor jetzt jemand auf falsche Gedanken kommt: Es ging nicht um den Prügel-Schnappschuss mit Regenschirm (re.). Sondern um das sogenannte „Smokingbild“. Während es dem urigen Hannoveraner offenbar nichts ausmacht, mit aufgelösten Locken und Manieren die Seiten zu zieren, klagte er gegen Focus wegen eines stinklangweiligen Anzugfotos. 1997 bei einem Galakonzert zu Ehren der Queen geknipst, illustrierte es 1998 einen Focus-Bericht über die Kloppereien (Bildwoche fragte damals besorgt: „Werden brutale Männer mehr geliebt?“ ) des putzigen Welfen. Ohne Regenschirm – oder wahlweise Gattin Caroline von Monaco jedoch sei Prinz August keine relative Person der Zeitgeschichte, bemühte Matthias „Promi-Anwalt“ Prinz das Presserecht. Der sympathische Naturbursche sei nur in Begleitung der Prinzessin – oder eben mit Regenschirm interessant. Deshalb hatten die Gerichte die Verbreitung des Smoking-Fotos zunächst verboten. Doch Focus zog vor das Bundesverfassungsgericht –und bekam Recht. Das Hamburger Landgericht musste nachverhandeln. Zum Wochenende fiel das zeitgeschichtlich wegweisend-wertvolle Neu-Urteil: Ernst August ist auch im Smoking präsentabel. (AZ:324 O 521/98) AKL AUSRISS: FOCUS)
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