: dreimal den haag
Was ist was?
Den Haag war für das Völkerrecht schon immer eine wichtige Stadt. Vor dem Zweiten Weltkrieg saß hier ab 1921 das Gericht des Völkerbundes, der Ständige Internationale Gerichtshof, der jedoch 1946 mit dem Völkerbund aufgelöst wurde. Es lag deshalb nahe, dass 1946 auch der neue Internationale Gerichtshof (IGH), das Hauptrechtsprechungsorgan der UNO, in Den Haag angesiedelt wurde. Er ist für Streitigkeiten zwischen Staaten zuständig, wenn dies bestimmte Verträge (etwa die Völkermord-Konvention) vorsehen oder wenn sich die Staaten freiwillig seiner Rechtsprechung unterwerfen. Generelle Unterwerfungserklärungen haben nur die wenigsten UN-Staaten abgegeben. Auch Deutschland nicht, trotz rot-grüner Absichtserklärungen. 1993 wurde in Den Haag zusätzlich ein Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien eingerichtet. Das Ad-hoc-Tribunal entstand auf Grundlage eines Beschlusses des UN-Sicherheitsrates. Hier sollen schwere individuelle Verbrechen, die ab 1991 in den Balkankriegen begangen wurden, abgeurteilt werden. Auch der Ständige Internationale Strafgerichtshof wird seinen Sitz in Den Haag finden. Wie das Jugoslawientribunal wird er über Einzelpersonen urteilen, die wegen Völkermord und anderer schwerer Verbrechen angeklagt sind. Mit zunehmender Ratifikation seines Statuts soll er aber für den ganzen Globus zuständig sein. Er ist keine Einrichtung der UNO, sondern der Vertragsstaaten. Mitspracherecht haben alle Staaten, die das Statut ratifiziert haben. CHR
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