Miethai & Co.
: Schlüsseltaktik

Verhaltensregeln zur Übergabe  ■ Von Sylvia Sonnemann

MieterInnen verspielen nicht selten ihre gute rechtliche Ausgangssituation, wenn sie sich anlässlich der Wohnungsübergabe falsch verhalten. Die nachstehenden Verhaltenstipps helfen, den Übergabestress gering zu halten und Rechte zu wahren:

Sinnvoll ist in aller Regel ein Vorabnahmetermin. Hier kann rechtzeitig vor Mietende geklärt werden, welche Erwartungen der Vermieter an die MieterIn hat. Schlau ist es, sich einfach erst einmal alles anzuhören und zu notieren. Ob die Erwartungen des Vermieters durch den Mietvertrag gedeckt sind, kann dann in Ruhe in einer rechtlichen Beratung geklärt werden.

Nicht ratsam ist es, sich vor Ort mit dem Hausmeister oder Sachbearbeiter über die Wirksamkeit einzelner Renovie-rungsklauseln zu streiten. Was gilt und was nicht, ist meist viel zu undurchsichtig sowohl für die MieterIn als auch für manchen Vermieter. Man kann Zweifel an den Forderungen anmelden, wenn sie in keiner Weise durch den Mietvertrag gedeckt sind und so verbleiben, dass man sich zunächst beraten lässt, bevor man sich einigt.

Wichtig ist also, dass man am Ende nichts unterschreibt, was einem nicht 100 %ig passt. Denn es gibt keine Verpflichtung, irgendetwas zu unterschreiben. “Ich werde darüber nachdenken“ oder “Mal sehen, wozu ich verpflichtet bin“ sind brauchbare Sätze am Ende einer Vorabnahme.

Auch für die Endabnahme gelten die o.g. Verhaltensregeln: Nichts unterschreiben, was nicht genau im eigenen Sinne ist. Am besten hat man einen Zeugen bei der Abnahme dabei (nicht den zweiten Hauptmieter, sondern jemanden außerhalb des Mietverhältnisses). Man kann auch selbst ein Protokoll vorbereiten, in dem dann am Ende der Vermietervertreter und der Zeuge den Zustand der Wohnung bestätigen und ggf. getroffene Absprachen.

Ist man sich nicht einig, sollten auch hier keine Aussagen getroffen werden wie “ich mache hier gar nichts mehr“ oder “ich tue alles, was Sie meinen“. Mit den unverbindlichen Floskeln (s.o. Vorabnahme) wahrt man sich alle Chancen, die Kaution ohne Abzüge zurückzuerhalten. Wichtig ist nur, dass die Schlüssel abgegeben werden. Damit der Vermieter die Schlüsselrückgabe nicht als Weigerung versteht, noch etwas in der Wohnung nachzubessern, sollte man z. B. sagen “das bedeutet nicht, dass ich nichts mehr machen werde“.

Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40