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in kürze MIETRECHTBei Hasch Kündigung

Wer in seiner Wohnung Cannabis züchtet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dem Landgericht Ravensburg zufolge verletzt der Mieter dadurch die Pflichten des Mietvertrags schwerwiegend. Cannabisbesitz, -handel und -anbau sind verboten (AZ: 4 S 127/01). (ap)