: Sieg für Aktionäre
Deutsche Geschädigte von Team Communications sollen sich melden. Vergleich über 12,5 Mill. Dollar vereinbart
Geschädigte Anleger der Firma Team Communication sehen Geld: Gemeinsam mit einer amerikanischen Partnerkanzlei erzielte die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in den USA nach eigenen Angaben einen Vergleich über 12,5 Millionen Dollar. Die Entschädigung werde von den Haftpflichtversicherungen des Managements ausbezahlt. Anwalt Rotter ist überzeugt, dass die Auszahlung der Entschädigung „ein Zeichen für den deutschen Anlegerschutz“ setzt: Sammelklagen seien in den USA „ein bewährtes Mittel, um die Rechte geschädigter Anleger durchzusetzen“. US-Anwalt Ralph Stone habe „ausdrücklich deutsche Anleger in die Sammelklage“ einbezogen, damit auch deutsche Aktionäre davon profitieren. Von November 1998 bis August 2001 war die Team Communications Group Inc. am Neuen Markt notiert. Im Februar 2001 erfuhren die Aktionäre des Medienunternehmens, dass die in der Vergangenheit veröffentlichten Ergebnisse zum Großteil auf fehlerhaften Buchungen beruhten. Rotter ruft jetzt alle Aktieninhaber, die ihre Wertpapiere in der Zeit vom 19. November 1999 bis einschließlich 16. März 2001 erwarben, auf, sich bis zum 22. August 2002 beim Claims Administrator zu melden. Unter www.rotter-rechtsanwaelte.de gibt es das dafür erforderliche Formular. TAZ
Kanzlei Rotter, Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald, Tel. (0 89) 64 98 45-0
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