in kürze BERLIN/BUNDESTAG: Tiere ins Grundgesetz
Die Bundestagsfraktionen haben sich über darüber geeinigt, den Tierschutz in den Grundgesetzartikel über den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen aufzunehmen. Heute werden die Bundestagsausschüsse darüber beraten. Im Mai soll der Bundestag entscheiden. (epd)
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