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Eigenheimzulage auch für Mieter

Voraussetzung ist der Erwerb von Anteilen an einer Wohnbaugenossenschaft. Ökosoziales Musterprojekt in Freiburg

Auch Mieter können künftig von der staatlichen Wohnungsbauförderung in Form der Eigenheimzulage profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass sie Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft werden; ob sie dann tatsächlich in einer deren Häuser wohnen, ist für die Förderung unerheblich.

Diese neue Möglichkeit ergibt sich nach einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes. (Az. IX R 55/00) Darin heißt es: „Die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen setzt nicht voraus, dass der Anspruchsberechtigte irgendwann im Förderzeitraum eine Wohnung der Genossenschaft zu eigenen Wohnzwecken nutzt.“

Damit werden plötzlich für Investoren sehr attraktive Renditen mit genossenschaftlich erstellten Immobilien möglich. Denn der Staat bezahlt auf Genossenschaftsanteile im Rahmen der Eigenheimzulage drei Prozent der Einlagesumme zuzüglich 256 Euro je Kind jährlich als steuerfreie Vergütung. Ausgenommen sind Personen, die mehr als etwa 80.000 Euro im Jahr verdienen (Paare 160.000).

Beteiligt sich nun beispielsweise ein Investor, der zwei Kinder hat, mit der Mindestsumme von 5.200 Euro an einer Genossenschaft, so erhält er jährlich 156 Euro zuzüglich 512 Euro für seine Kinder ausgezahlt. Damit ergibt sich für ihn eine Rendite von satten 12,8 Prozent – garantiert über acht Jahre durch den Staat. Und das wohlgemerkt alles auch noch steuerfrei.

Das Gericht erkannte, dass sich „weder aus dem Wortlaut noch aus dem Bedeutungszusammenhang“ des Gesetzes eine Einschränkung auf die Selbstnutzung herleiten lasse. Das heißt: Finanzämter müssen die Eigenheimzulage auch für Kapitalanleger akzeptieren.

Und wenn sich die hohen Renditen nun noch mit ökologischen Bauprojekten erzielen lassen – umso besser. So hat in Freiburg die Genova Wohngenossenschaft im neuen ökologisch-sozialen Modellstadtteil Vauban jetzt ein Anlagemodell entwickelt, das sich an der neuen Rechtsprechung orientiert. Genova-Vorstand Martin Kummrow hofft nun, dass zahlreiche Bürger die neue Chance wahrnehmen werden. Denn er weiß: „Die Situation wird nicht auf Dauer so bleiben.“ Es gilt als sicher, dass nach der Bundestagswahl die Eigenheimförderung novelliert wird – egal wer dann regiert.

Die Genova eG, die derzeit über 260 Mitglieder verfügt, hat auf dem ehemaligen Kasernengelände Quartier Vauban bereits vier Häuser mit insgesamt 73 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten realisiert. Die Bauten im Niedrigenergiestandard verfügen bereits über 60 Quadratmeter Solarkollektoren und werden in Kürze noch eine zehn Kilowatt leistende Solaranlage erhalten. Auch in anderen Punkten wurde mustergültig gebaut. Alle Bewohner im ersten Bauabschnitt beziehen Strom von Greenpeace-Energy, im zweiten Abschnitt wird ein gemeinsamer Bezugsvertrag mit den „Stromrebellen“ in Schönau geschlossen. Geheizt werden die Wohnungen mit Nahwärme aus einem Holzkraftwerk am Rande des Wohngebiets, das gerade in Betrieb ging. Und schließlich ist der gesamte Stadtteil, in dem künftig 2.000 Menschen wohnen werden, „autoreduziert“ angelegt.

Für dieses Projekt sucht die Genova nun weitere Investoren, die mit einer Einlage ab 5.200 Euro einsteigen. Die Bindungsdauer des Kapitals ist überschaubar: Mit Frist von zwei Jahren können Genossenschaftsmitglieder ihre Anteile auch vor Ablauf des achtjährigen Förderzeitraums kündigen.

Nachteil der Eigenheimzulage ist lediglich, dass jeder Bürger sie nur einmal in Anspruch nehmen kann. Wer das bereits mit seiner eigenen Wohnung getan hat, kann daher nicht mehr in den Genuss der hohen Verzinsung kommen, da die Genova selbst für die ersten acht Jahre keinerlei Rendite ausschüttet. Erst nach Ablauf der Förderungsdauer bezahle man einen Zins von vier Prozent. BERNWARD JANZING

Genova Wohngenossenschaft Vauban, Vaubanallee 18, 79100 Freiburg, Tel. (07 61) 40 77 67, genova.vauban@t-online.de, www.genova-vauban.de

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