Wegsperren nur bei Gewalt

Bundeskabinett will nachträgliche Sicherheitsverwahrung nur bei Gewaltdelikten

FREIBURG taz ■ Die Bundesregierung hält an ihrem Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung (SV) fest. Das Kabinett lehnte gestern ab, einen ähnlichen Entwurf des Bundesrats zu übernehmen. Zentraler Unterschied der beiden Initiativen: Die Bundesregierung will die SV vor allem bei Gewaltstraftaten ausweiten, der Bundesrat auch bei Vermögensdelikten. Beide Entwürfe sehen vor, die nachträgliche SV-Anordnung bereits im Urteil vorzubehalten. Ein Stuttgarter Vorstoß, auf den Vorbehalt zu verzichten, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Das Bundesgesetz soll im Juni verabschiedet werden und ist nicht zustimmungspflichtig. CHR

meinung SEITE 12