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Wegsperren nur bei Gewalt

Bundeskabinett will nachträgliche Sicherheitsverwahrung nur bei Gewaltdelikten

FREIBURG taz ■ Die Bundesregierung hält an ihrem Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung (SV) fest. Das Kabinett lehnte gestern ab, einen ähnlichen Entwurf des Bundesrats zu übernehmen. Zentraler Unterschied der beiden Initiativen: Die Bundesregierung will die SV vor allem bei Gewaltstraftaten ausweiten, der Bundesrat auch bei Vermögensdelikten. Beide Entwürfe sehen vor, die nachträgliche SV-Anordnung bereits im Urteil vorzubehalten. Ein Stuttgarter Vorstoß, auf den Vorbehalt zu verzichten, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Das Bundesgesetz soll im Juni verabschiedet werden und ist nicht zustimmungspflichtig. CHR

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