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im wortlaut

„und die Tiere“

Nach jahrelangem Druck von Tierschützern wird heute doch noch der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Dem Bundestag liegt ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP vor. In Artikel 20a wird „und die Tiere“ eingefügt. Künftig lautet die Bestimmung: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ CHR

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