: abkommen im wortlaut
Strategische Beziehung
„Die Russische Föderation und die USA auf ihrem Weg zu neuen Beziehungen im neuen Jahrhundert, zur Stärkung ihrer Beziehungen durch Zusammenarbeit und Freundschaft, ausgehend davon, dass die neuen globalen Herausforderungen und Bedrohungen die Schaffung qualitativ neuer strategischer Beziehungen erfordern, unter Achtung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen UdSSR und USA über die Reduzierung und Begrenzung strategischer Offensivwaffen (31. Juli 1991) […] haben sich auf Folgendes geeinigt:
Artikel I: Jede der Parteien reduziert und begrenzt ihre strategischen Nuklearsprengköpfe […] derart, dass zum 31. Dezember 2012 die Summe der Sprengköpfe bei jeder der Parteien die Menge von 1.700 bis 2.200 Einheiten nicht überschreitet. […]
Artikel II: Die Parteien sind sich einig, dass der Start-Vertrag in Kraft bleibt, in Einklang mit seinen Bestimmungen.
Artikel III: Zur Umsetzung dieses Abkommens werden die Parteien nicht weniger als zweimal pro Jahr die Gemeinsame Kommission einberufen.
Artikel IV: 1. Das Abkommen unterliegt der Ratifizierung in Einklang mit der verfassungsgemäßen Prozedur jeder der Parteien. Das Abkommen tritt am Tag des Austausches der Ratifizierungsurkunden in Kraft. 2. Das Abkommen bleibt bis zum 31. Dezember 2012 in Kraft und kann nach Absprache der Parteien verlängert oder vorzeitig durch eine Folgevereinbarung ersetzt werden. 3. Jede der Parteien kann unter Verwirklichung ihrer nationalen Souveränität aus diesem Abkommen aussteigen, wobei die andere Partei darüber schriftlich innerhalb von drei Monaten informiert werden muss.
Artikel V: Dieses Abkommen wird im Einklang mit Artikel 102 der UN-Verfassung registriert. DPA
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