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Weiter lärmen!

Mieterin, die sich von Kinderlärm belästigt fühlt, zieht aus

Der Prozess um Kinderlärm in einem Altonaer Mietshaus ist gestern vor dem Amtsgericht mit einem Vergleich zu Ende gegangen: Die Wohnungsbaugesellschaft GWG sagte zu, eine neue Wohnung für eine Mieterin zu suchen, die sich durch den Lärm eines benachbarten behinderten Mädchens gestört fühlt. Die verpflichtete sich im Gegenzug, wieder die volle Miete zu zahlen. Sie hatte die monatlichen Zahlungen um zehn Prozent gekürzt. Über ihr wohnt die dreijährige Laura, die aufgrund einer Erkrankung öfters in lautstarke Wutanfälle ausbricht. Die Mieterin hatte gerichtlich von den Eltern verlangt, ihre Tochter ruhig zu stellen. Das hatte das Amtsgericht im Dezember abgewiesen. EE

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