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Richter stärken Eltern

Bundesverfassungsgericht führt Familie zusammen. Ein erneuter Entzug des Sorgerechts ist dennoch möglich

KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht hat die neun Mitglieder einer per Gerichtsbeschluss getrennten Familie vorerst wieder zusammengeführt. Die Richter gaben am Freitag einem Elternpaar aus dem Raum Münster Recht, dessen sieben Kinder kurz vor Weihnachten von ihm getrennt worden waren. Das Amtsgericht Münster hatte den Eltern in einem Eilverfahren das Sorgerecht entzogen, weil es Hinweise darauf gab, dass die Kinder geschlagen wurden. Ein Gutachter hatte Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten festgestellt. Das Amtsgericht hatte jeden Kontakt mit den Kindern unterbunden und den Eltern sogar deren Aufenthaltsort verschwiegen.

Die Karlsruher Richter sahen darin einen Verstoß gegen das im Grundgesetz geschützte Elternrecht. Denn das Amtsgericht habe den Sachverhalt nicht selbst aufgeklärt, sondern sich im Wesentlichen auf die Angaben des Jugendamts verlassen. Bei einem derart schweren Grundrechtseingriff, so befand Karlsruhe, hätte das Amtsgericht das Ausmaß der Gefährdung der Kinder selbst prüfen müssen.

In ihrem Beschluss räumen die Richter ein, dass es Hinweise des Jugendamts auf Medikamentenmissbrauch und auf Gewalthandlungen gegeben habe. Deshalb sei nicht ausgeschlossen, dass das Amtsgericht – nach Aufklärung des Sachverhalts – eine neue Eilentscheidung über die Trennung von Eltern und Kindern treffen könnte.

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