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in kürze DROGENKONSUMSchulverweis rechtens

Konsum und Weitergabe geringer Mengen Drogen rechtfertigen den Verweis von der Schule. Damit wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage eines 16-Jährigen ab, der mit 1,6 Gramm Marihuana erwischt und von der Schule verwiesen worden war. Az. 7 CS02, 776 (dpa)

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