: Urteil gegen staatlichen Tod
Ein New Yorker Richter erklärt die Todesstrafe im Bundesrecht für verfassungswidrig. Die Begründung: Es gebe eine inakzeptabel hohe Rate von Justizirrtümern
NEW YORK rtr ■ Ein New Yorker Richter hat am Montag die im Bundesrecht verankerten Bestimmungen zur Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt und damit den Streit zwischen Befürwortern und Gegnern der Strafe weiter angeheizt.
Der Richter am Bundesbezirksgericht Jed Rakoff bezog sich in seiner Entscheidung auf Untersuchungen, die belegten, dass Beweise für die Unschuld der zum Tode Verurteilten häufig erst lange nach einem Prozess auftauchten. Deshalb sei es absehbar, dass zum Tode Verurteilte hingerichtet würden, bevor sie sich entlasten könnten. Das aber verletzte ihr Recht auf ein faires Verfahren. Es wird erwartet, dass das Urteil angefochten wird.
Das Urteil betrifft zunächst nur die Fälle, in denen Rakoff verhandelt. Falls auch das Berufungsgericht das Urteil aufrechterhalten sollte, dürften nach Bundesrecht ergangene Todesurteile in den Bundesstaaten New York, Connecticut und Vermont nicht mehr vollstreckt werden. Hinrichtungen nach Landesrecht sind von dem Urteil nicht betroffen. In 38 US-Bundesstaaten gibt es die Todesstrafe. Mit ähnlichen Argumenten wie denen des Richters haben jedoch zwei US-Bundesstaaten, Maryland und Illinois, einen Hinrichtungsstopp verhängt.
Verglichen mit der Zahl der Hinrichtungen nach Landesrecht spielt die Todesstrafe nach Bundesrecht nur eine untergeordnete Rolle. Seit die Todesstrafe 1976 wieder zugelassen wurde, sind 784 Menschen nach Landesrecht hingerichtet worden. Zwei Menschen wurden nach den 1994 erlassenen Bundesgesetzen hingerichtet.
David Elliot, Sprecher der US-Vereinigung zur Abschaffung der Todesstrafe, sagte, nun habe sich auch bei Richtern die Erkenntnis durchgesetzt, dass die geltende Rechtspraxis mit nicht zu behebenden Fehlern behaftet sei: „Die Todesstrafe ist nachweislich reserviert für Farbige, für Leute, die sich keinen guten Anwalt leisten können, Leute am Rand der Gesellschaft.“
Die Argumentation des Richters sei absolut überzeugend, sagte Laurence Tribe, Professor an der Harvard-Universität und Experte für Verfassungsrecht. Wie auch immer die Reaktion ausfalle, das Berufungsgericht und das Oberste Gericht der USA würden sich ernsthaft mit der Argumentation auseinander setzen, sagte Tribe.
Richter Rakoff schrieb in seinem Urteil zur Praxis der Todesstrafe: „Es drängt sich der Schluss auf, dass die Hinrichtung nach geltendem Bundesrecht (dem Verurteilten) ein ordnungsgemäßes Verfahren verwehrt und tatsächlich einer absehbaren, vom Staat geförderten rechtswidrigen Tötung von unschuldigen Menschen gleichkommt.“ Es gebe eine inakzeptabel hohe Rate von Justizirrtümern, die oft erst mit langer Verzögerung aufgedeckt würden.
Im Juni hatte das Oberste Gericht der USA entschieden, dass die Vollstreckung der Todesstrafe an geistig Behinderten verfassungswidrig ist. Die Washington Post berichtete, trotz der jüngsten Urteile dringe US-Justizminister John Ashcroft weiterhin „aggressiv“ auf eine Umsetzung der Todesstrafe.
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