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Sportamt: Diszi im Wartestand

Amtsleiter Reinhard Hoffmann bleibt trotz Korruptionsvorwürfen bis auf Weiteres in Amt und Würden. Muss er jetzt auch seinen Geschäftsführerposten bei der Weserstadion GmbH räumen?

Sportamtsleiter Reinhard Hoffmann muss zunächst keine dienstlichen Konsequenzen aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn fürchten. Sein Dienstherr, Sportsenator Kuno Böse (CDU), leitete gestern zwar formell disziplinarrechtliche Vorermittlungen ein. Die sollen jedoch bis zum Abschluss eines etwaigen Strafverfahrens ruhen.

Das sei das übliche Vorgehen, sagte Behörden-Sprecher Markus Beyer, da das Beamtenrecht hinter dem Strafrecht zurücktrete. Böse entschied sich nach Prüfung der Vorwürfe, Hoffmann habe im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauaufträgen Vorteile angenommen, gegen eine Suspendierung seines Amtsleiters. Die gegenwärtigen Erkenntnisse rechtfertigten derartige vorläufige Maßnahmen nicht, so Böse.

Anders könnte dieser Fall für Hoffmanns zweite Funktion liegen: Als Geschäftsführer der halbstaatlichen Bremer Weser-Stadion GmbH (BWS) unterliegt Hoffmann nicht dem Beamtenrecht. Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war vor einem halben Jahr gegen einen Geschäftsführer der städtischen Bau Management Bremen eine so genannte Verdachtskündigung ausgesprochen worden. Zu diesem Schritt hatte sich das Bauressort entschieden, weil eine Kündigung nur innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden strafrechtlich relevanter Vorwürfe gültig wird.

Ob für Hoffmann dasselbe gilt, ist bislang unklar. Im Wirtschaftsressort, das erst seit kurzem für die zuständig ist, hat man die Vorwürfe gegen den Geschäftsführer noch nicht bewertet. jank

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