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„Fast ein Gefälligkeitsgutachten“

Von einem verfassungswidrigen Personalvertretungsgesetz könne keine Rede sein, sagt die Berliner Ver.di-Chefin Susanne Stumpenhusen. Sie hält die Argumente in der Studie aus Speyer für völlig an den Haaren herbeigezogen

taz: Das Berliner Personalvertretungsgesetz ist nach einem Gutachten des Unternehmerverbandes verfassungswidrig. Stört Sie das?

Susanne Stumpenhusen: Diese Auffassung kann ich in keinster Weise teilen. Und damit stehe ich nicht allein. Es ist in hohem Maße absurd, dass ein Personalvertretungsgesetz mit der Begründung geändert werden soll, es müsse für mehr Investitionen in der Wirtschaft gesorgt werden.

Mit anderen Worten: Sie zweifeln die Seriosität der Studie an?

Ich halte das Ganze fast für ein Gefälligkeitsgutachten. Man hat den Eindruck, das Thema, so unerotisch wie es ist, kommt einigen ganz gelegen. Ganz nach dem Motto: Hallihallo das Sommerloch …

Die Unternehmer wollen ganz offenkundig ein anderes Gesetz. Um es salopp zu sagen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen leichter gekündigt werden können.

Ich frage mich, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Wir haben eine arbeitsrechtlich relevante Vereinbarung, die betriebsbedingte Kündigungen bis zum Jahr 2004 ausschließt. Das hat mit der Personalvertretungsgesetzgebung erst mal gar nichts zu tun.

Sondern?

Das Gutachten hebt darauf ab, dass die Entscheidung der Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz nicht hinreichend demokratisch legitimiert sei. Und zwar wegen der fehlenden Auswahlmöglichkeit der Senatsverwaltung für die Beisitzer und wegen des Vetorechts des Hauptpersonalrats. Das ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen.

Warum?

Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst beziehungsweise einem Betrieb dieser Größenordnung sind wegen der erforderlichen Sozialauswahl per se ausgesprochen schwierig durchzuführen. Deshalb das Personalvertretungsgesetz ändern zu wollen, ist aber so ungefähr das Letzte, auf was man kommen sollte. Nicht umsonst hat der Berliner Verfassungsgerichtshof schon im Januar 2001 eine Beschwerde zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung zurückgewiesen.

Es wird behauptet, in Berlin seien Beschäftigte des öffentlichen Dienstes quasi unkündbar. Stimmt es, dass auch jemand, der 100-mal im Jahr zu spät kommt, nicht entlassen werden kann?

Das stimmt nicht und hat auch nichts mit dem Personalvertretungsgesetz zu tun.

Was wäre denn Voraussetzung für eine Kündigung?

Ein Beschäftigter, der die ihm übertragene Arbeit verweigert, kann selbstverständlich gekündigt werden. Das nennt sich verhaltensbedingte Kündigung.

Und die geht auch durch?

Kündigungen bedürfen der Mitbestimmung der Personalräte. Wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt, kann eine Einigungsstelle einberufen werden.

Der Personalrat hat also nicht immer das letzte Wort?

Natürlich nicht. Das Verfahren existiert seit Jahren und ist in Berlin nicht anders als anderswo.

Interview: PLUTONIA PLARRE

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